Korroschutz -
WHG-Beschichtungen
WHG-Beschichtung von KORROSCHUTZ

WHG-Beschichtungen - Systeme zur Beschichtung nach § 19 I

Im öffentlichen und privaten Bereich ist ein bewusster Umgang mit ökologischen Ressourcen oberstes Gebot. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert im sogenannten Besorgnisgrundsatz, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen alle Vorkehrungen getroffen müssen, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen.

Im WHG § 19g stuft das Bundesumweltministerium diese wassergefährdenden Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) ein. Die WGK dienen - neben der Stoffmenge und der Art der Anlage - im wasserrechtlichen Vollzug der Länder dazu, technische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen festzulegen (so z.B. Auffangvorrichtungen, Leckanzeigen und infrastrukturelle Maßnahmen).

Beim Umgang mit diesen Stoffen wird nach bestimmten Handlungen unterschieden. Die Anforderungen an Anlagen differenzieren u.a. auch danach, ob es sich um sogenannte LAU - Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) oder HBV - Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden) handelt. Der Gesetzgeber dabei schreibt vor, dass alle Arbeiten an Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen und in allen Wassergefährdungsklassen nur von Fachbetrieben nach WHG 19 I ausgeführt werden dürfen.

Ableitfähige Beschichtungen

Elektrostatische Entladungen entstehen überall und lassen sich kaum vermeiden. Stoffe reiben aneinander oder werden voneinander getrennt - elektrostatische Ladung wird aufgebaut. Geraten aufgeladene Materialien mit verschiedenen Spannungen in Kontakt, kommt es - je nach Spannungsdifferenz - zu einer kleinen oder größeren Entladung.

Elektrisch ableitfähige Bodenbeschichtungen werden in vielen Bereichen benötigt - in der elektronischen und chemischen Industrie, in Druckereien, in Krankenhäusern und pharmazeutischen Betrieben.

KORROSCHUTZ bietet für die unterschiedlichen gesetzlichen Normen und Einsatzbereiche spezielle ableitfähige Beschichtungen z.B. ableitfähige Bodenbeschichtungen nach WHG 19.

KORROSCHUTZ - Fachbetrieb nach WHG § 19

Die KORROSCHUTZ GmbH & Co. KG ist Fachbetrieb nach WHG § 19 (Beschichtung von Auffangwannen und Räumen für Wasser gefährdende Flüssigkeiten) und hat einen gültigen Überwachungsvertrag mit dem TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Regionalbereich Mönchengladbach/Krefeld.

Haben Sie weitere Fragen zu Beschichtungen nach WHG? Sprechen Sie uns an - Wir beraten Sie gern.